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Dr. jur. Andreas Taudt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Göppingen
Dr. jur. Andreas TaudtRechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtGöppingen

Verkehrsrecht

Unter Verkehrsrecht werden i.d.R. alle Sachverhalte verstanden, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben.

 

  • Hatten Sie einen Autounfall, dann geht es darum, dass Sie Schadensersatz-ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen wollen oder solchen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sind.
  • Sind Sie der Geschädigte, so mache ich für Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend, kümmere mich um die Erstellung des Sachverständigengutachtens und beantrage Akteneinsicht bei der Polizei, falls diese den Unfall aufgenommen hat. Sollte Ihr Schaden nicht außergerichtlich erledigt werden können, so mache ich Ihre Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend.
     
  • Sind Sie einmal etwas zu schnell gefahren oder erhalten Sie aus sonstigen Gründen eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid, so wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, die zu einem Bußgeld, häufig auch zu Punkten in Flensburg führen kann.

    ACHTUNG: Hier ist Eile geboten, da die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid nur zwei Wochen beträgt!

    Äußern Sie sich grundsätzlich nicht zur Sache, sondern schalten Sie umgehend einen Rechtsanwalt ein!
     
  • Ich lege  i.d.R. zur Fristwahrung vorsorglich Einspruch ein und beantrage Akteneinsicht bei der Polizei. Anschließend kläre ich mit Ihnen anhand der Akte, ob der Bußgeldbescheid berechtigt ist oder nicht.  Je nach dem Ergebnis der Prüfung wird der Einspruch aufrecht erhalten oder zurückgenommen.
    Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, so gibt die Behörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Regelmäßig folgt dann eine Verhandlung bei Gericht, in der ich Sie verteidige.
     
  • Es kommt auch vor, dass Sie in einer Verkehrssache sofort mit einem Strafverfahren konfrontiert sind. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den "Effenbergfinger" gezeigt haben.
    So etwas ist nun einmal eine Beleidigung gem. § 185 StGB.
     
  • Haben Sie nicht nur etwas, sondern deutlich zuviel getrunken, so kann der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB verwirklicht sein.
     
  • Haben Sie Ihren vermeintlichen Anspruch auf einen Parkplatz mit zu drastischen Mitteln durchzusetzen versucht, oder hat Sie der  "Sonntagsfahrer" so geärgert, dass Sie ihn mit der Lichthupe angeblinkt haben und sind Sie womöglich sogar dicht aufgefahren, dann kann der Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB verwirklicht sein.
     
  • In all diesen, aber auch anderen Strafrechtsfällen stehe ich Ihnen als Verteidiger zur Verfügung.

 


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