Ich habe die Überschrift bewusst in Anführungszeichen gesetzt.
Internetrecht wird gerne als besonderes Rechtsgebiet bezeichnet
Das klingt gut, ist genauer betrachtet meist aber gar nicht der Fall.
- In der Regel schließen Sie auch im Internet normale Verträge, also z. B. Kaufverträge, ab.
Ich verweise daher auf meine Seite Vertragsrecht.
- Vertragsabschlüssse im Netz passieren oft schnell, unüberlegt und per "Klick"!
- Als Verbraucher sind Sie bei Vertragsabschlüssen über das Internet besonders geschützt, weil es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
Sie können solche Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bei fehlender oder
nicht korrekter Belehrung auch später.