Sind Sie Arbeitnehmer? Dann denken Sie daran:
- Was einmal im Vertrag festgeschrieben ist, können Sie nachher nur schwer wieder ändern!
- In der Bewerbungsphase können Sie prüfen, ob Ihr potentieller bzw. zukünftiger Arbeitgeber bereit ist zu halten, was er Ihnen verspricht!
- Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag!
- Wenn es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, sei es durch einen Aufhebungsvertrag, sei es durch eine Kündigung, so beachten Sie:
- Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen
haben!
- Sie müssen gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, sonst bleibt die
Kündigung wirksam, egal, wie unberechtigt sie war!
- Wichtig sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere beim Arbeitslosengeld (Sperrzeiten!)
Sind Sie Arbeitgeber? Dann beachten Sie:
Die besten Verträge sind die, die Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrem Rechtsanwalt besprochen haben.
- Auch hier gilt: Was einmal festgeschrieben ist, können Sie nachher nur schwer wieder ändern!
- Ist es notwendig, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, so ist eine Kündigung nicht immer das Mittel der Wahl.
Oft ist zunächst eine Abmahnung erforderlich, manchmal kann auch eine Versetzung oder ein Aufhebungsvereinbarung sinnvoll sein.
- Denken Sie daran: Eine gut vorbereitete Trennung mit anwaltlicher Beratung spart unnötige Kosten beim Arbeitsgericht, insbesondere teuere Abfindungen!
Haben Sie einen Betriebsrat oder sind Sie Betriebsratsmitglied?
- Die besten Konflikte sind die, die entweder gar nicht erst entstehen oder rechtzeitig entschärft werden können!
- Kooperation ist besser als Konfrontation, aber stets gilt:
- Zunächst sollte man wissen, wo man (betriebsverfassungs-) rechtlich steht!
- Als langjähriger ehemaliger Personalleiter berate ich Sie praxisbezogen!