Sie wollen eine Immobilie erwerben?
- Wenn es der Verkäufer eilig hat, angeblich schon andere Interessenten Schlange stehen, um das "Schnäppchen" vor Ihnen zu erwerben, dann ist insbesondere bei Gebrauchtimmobilien
immer Vorsicht geboten!
- Auch bei einem Neuerwerb ist es schon vorgekommen, dass der Käufer mit erheblichen Erschließungskosten belastet wurde, weil er den Kaufvertrag nicht richtig gelesen hat!
- Beachten Sie: Lassen Sie sich den Kaufvertagsentwurf ausreichende Zeit vor dem Notartermin zukommen!
Sie können den Vertrag dann in aller Ruhe zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt überprüfen!
- Wer hier spart, spart verkehrt!
- Ein Notar ist in erster Linie verpflichtet sicherzustellen, dass der Vertrag formell korrekt abgewickelt wird.
- Hingegen bin ich als Ihr Rechtsanwalt verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren!