Haben Sie nichts zu vererben? ....dann klicken Sie auf eine anderer Seite!
Ansonsten aber gilt: Man kann nicht früh genug daran denken, wer was und
wann erben soll!
- Sie glauben, mit einem Kauf eines Erbrechttaschenbuchs und dem oft bekannten
Berliner Testament sei alles erledigt?
- Sie wollen Ihren Ehegatten als Erben einsetzen und dann die gemeinsamen Kinder?
- Wussten Sie, dass Ihre Kinder grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sind und der überlebende Ehegatte im Fall eines Pflichtteilsfalls erhebliche finanzielle Probleme bekommen
kann?
- Kennen Sie den Unterschied zwischen vererben und vermachen?
- Haben Sie daran gedacht, dass es durchaus vorkommen kann, dass ein von Ihnen eingesetzter Erbe vor Ihnen versterben kann?
- Haben Sie die Befürchtung, dass ein eingeheiratetes Familienmitglied im Fall eines Erbfalls Probleme verursachen könnte?
Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, mit Ihnen Ihre
persönliche Situation genau
zu analysieren, um dann zusammen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Erbfall-regelung zu erarbeiten!