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Dr. jur. Andreas Taudt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Göppingen
Dr. jur. Andreas TaudtRechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtGöppingen

Inkasso

Ihr Kunde zahlt nicht und nutzt Sie als billige  Bank?

 

Wenn ein Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht zahlt, sollten Sie nicht mehr warten und Ihren Rechtsanwalt mit dem Inkasso bzw. der  Forderungsbeitreibung beauftragen!


Sie sollten grundsätzlich in Ihrem Mahnschreiben eine Frist mit Datum setzen!


Zahlt der Kunde nicht, so erledige ich für Sie auch bei "kleinen" Beträgen die
Forderungsbeitreibung, indem ich das Mahnbescheids- und
Vollstreckungs-bescheidsverfahren für Sie durchführe.

 

Zahlt der Kunde auch dann nicht, so führe ich für Sie im Fall des Widerspruchs
oder Einspruchs das Gerichtsverfahren durch. 
Andernfalls leite ich aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung
für Sie ein.


Denken Sie daran: Viele säumige Zahler spekulieren darauf, dass Sie wegen eines
"kleinen" Betrags nichts unternehmen!


Beachten Sie: Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht!

 

Beantragen Sie kurz vor dem Ablauf der Verjährung noch rechtzeitig einen Mahnbescheid, so wird die Verjährung nicht unterbrochen, sondern nur gehemmt!

 

Sie dürfen die Sache also nicht mehr liegen lassen, sondern müssen umgehend die weiteren notwendigen rechtlichen Schritte einleiten!

 

Spätestens dann ist die Einschaltung des Rechtsanwalts angezeigt!

 


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