Ihr Kunde zahlt nicht und nutzt Sie als billige Bank?
Wenn ein Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht zahlt, sollten Sie nicht mehr warten und Ihren Rechtsanwalt mit dem Inkasso bzw. der Forderungsbeitreibung beauftragen!
Sie sollten grundsätzlich in Ihrem Mahnschreiben eine Frist mit
Datum setzen!
Zahlt der Kunde nicht, so erledige ich für Sie auch bei "kleinen" Beträgen
die
Forderungsbeitreibung, indem ich das Mahnbescheids- und Vollstreckungs-bescheidsverfahren für Sie
durchführe.
Zahlt der Kunde auch dann nicht, so führe ich für Sie im Fall des
Widerspruchs
oder Einspruchs das Gerichtsverfahren durch.
Andernfalls leite ich aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung
für Sie ein.
Denken Sie daran: Viele säumige Zahler spekulieren darauf, dass Sie wegen
eines
"kleinen" Betrags nichts unternehmen!
Beachten Sie: Eine Mahnung unterbricht die Verjährung
nicht!
Beantragen Sie kurz vor dem Ablauf der Verjährung noch rechtzeitig einen Mahnbescheid, so wird die Verjährung nicht unterbrochen, sondern nur gehemmt!
Sie dürfen die Sache also nicht mehr liegen lassen, sondern müssen umgehend die weiteren notwendigen rechtlichen Schritte einleiten!
Spätestens dann ist die Einschaltung des Rechtsanwalts angezeigt!
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