Ist anwaltlicher Rat teuer?
- Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Schon bei der ersten persönlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme kann ich Ihnen in der Regel sagen, mit
welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
- Sind Sie rechtsschutzversichert, so bringen Sie bitte Ihre Versicherungsschein-nummer zu Ihrem Beratungsgespräch mit.
- Die Überprüfung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist Teil meiner anwaltlichen Dienstleistung.
- Je nach Umfang Ihres Versicherungsschutzes übernimmt Ihre Versicherung die Gebühren. Im Fall eines Prozesses bedeutet das, dass Ihre Kosten auch dann übernommen werden, wenn Sie im Prozess nicht
obsiegen sollten.
Das betrifft auch die Kosten des Gerichts, des Gegenanwalts oder z. B. die Kosten
eines Sachverständigengutachtens.
- In jedem Fall sind die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher durch das RVG, unabhängig vom Wert der beratenen Sache, auf maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. begrenzt.
- Guter Rat ist also nicht so teuer, wie Sie vielleicht zunächst gedacht haben.
- Haben Sie noch keine Rechtsschutzversicherung, so sollten Sie sich den Abschluss einer solchen überlegen.
Achtung: In der Regel gilt eine Wartefrist von 3 Monaten!
Wenn Sie also z.B. heute eine Kündigung erhalten haben und noch
schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen, übernimmt die
Versicherung die Kosten für eine Kündigungsschutzklage nicht!
Sie haben noch Fragen zu den Gebühren?
Rufen Sie mich an unter 07161 / 65 82 85 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.