Sind Sie Wohnungseigentümer oder Vermieter oder Mieter?
- Als Wohnungseigentümer sind Sie in vielfältige Pflichten gegenüber den anderen Wohnungseigentümern eingebunden.
Nicht immer werden Sie mit dem einverstanden sein, was ein anderer Wohnungseigentümer im Haus macht, oder mit dem, was die Wohnungs-eigentümerversammlung beschließt.
- Viele WEG-Beschlüsse können mit einfacher Stimmenmehrheit, manche
aber nur einstimmig beschlossen werden!
- Beachten Sie: Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung müssen regelmäßig innerhalb von einem Monat seit der Beschlussfassung beim zuständigen Gericht
angefochten werden.
Die Monatsfrist beginnt also nicht erst ab dem Erhalt des Protokolls der
WEG-Versammlung zu laufen.
Als Mieter oder Vermieter sind sie mit den komplexen Regelungen des
Wohnungsmietrechts konfrontiert.
- Von der Mieterhöhung bis zur Kündigung, es gibt auf diesem Gebiet fast nichts, was Sie möglicherweise nicht falsch machen können!
- Kündigungen, egal von welcher Seite, müssen immer schriftlich erfolgen!
- Außerdem kommt es für die Einhaltung von Fristen auf den Zugang der Kündigung, nicht auf die Absendung oder gar das Datum des Kündigungs-schreibens an!
- Eine rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt erspart Ihnen unnötigen Ärger und Kosten!