Ich habe die Überschrift bewusst in Anführungszeichen gesetzt.
Internetrecht wird gerne als besonderes Rechtsgebiet bezeichnet
Das klingt gut, ist genauer betrachtet in der Regel aber gar nicht der Fall.
- In der Regel schließen Sie auch im Internet normale Verträge, also z. B. Kaufverträge ab.
Ich verweise daher auf meine Seite Vertragsrecht.
- Vertragsabschlüssse im Netz passieren oft schnell, unüberlegt und per "Klick"!
- Als Verbraucher sind bei Vertragsabschlüssen mit Unternehmern über das Internet besonders geschützt, weil es sich um ein Fernababsatzgeschäft handelt.
Sie können solche Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bei fehlender oder
nicht korrekter Belehrung auch später.