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Dr. jur. Andreas Taudt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Göppingen
Dr. jur. Andreas TaudtRechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtGöppingen

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Ich prüfe Ihre Arbeitsverträge, berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen.
Ich berate Sie bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen.
Ich vertrete Sie bei Versetzungen, Abmahnungen, Kündigungen, Mobbing.

Ferner stehe ich für betriebsverfassungsrechtliche Fragen zur Verfügung.

 

Für weitere Details klicken Sie bitte auf hier auf Arbeitsrecht bzw. auf die Randleiste links.

 

 

Vertragsrecht

Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden! Denken Sie nur an den Einkauf im Supermarkt! Nur dann, wenn das Gesetz es vorschreibt, müssen Verträge oder Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, schriftlich oder sogar notariell erfolgen.

 

Häufig unterschreiben Sie bei Verträgen umfangreiche AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und stellen hinterher fest, dass Sie benachteiligt werden.
Nicht immer aber oft, kann ich Ihnen hier helfen, weil viele AGB-Klauseln gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

 

Besonders schnell und oft unüberlegt, ein Klick genügt, werden Verträge im Internet geschlossen.

Auch hier kann ich häufig helfen.

 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier auf Vertragsrecht bzw. auf die Randleiste links.

 

 

Internetrecht

Internetrecht wird gerne als besonderes Rechtsgebiet bezeichnet.

Das klingt interessant, ist aber genauer betrachtet häufig gar nicht der Fall.

 

In der Regel schließen Sie auch im Internet normale Verträge, z.B. Kaufverträge, ab.

Ich verweise daher auf meine Seite Vertragsrecht bzw. auf die Randleiste links

 

Als Verbraucher sind Sie bei Vertragsabschlüssen im Internet mit Unternehmern, häufig besonders geschützt, weil es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft handelt. 

Sie können solche Verträge innerhalb von 14 Tagen einfach widerrufen, häufig auch später noch, wenn die entsprechende Belehrung fehlte oder fehlerhaft war.

 

 

Erbrecht

Erbrecht ist in der Regel sehr persönlich geprägt, d.h. die Beteiligten geraten im Erbfall oft sehr massiv aneinander. Nicht umsonst gibt es die Steigerungsform "Bande, Räuberbande, Familienbande".

 

Viele Probleme können vermieden werden, wenn Sie sich als künftiger Erblasser, also die- bzw. derjenige, die bzw. der etwas zu vererben haben wird, rechtzeitig an mich als Rechtsanwalt wenden und überlegen, wie Ihr künftiger Erbfall sinnvoll geregelt werden soll.

Als Ihr Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen und finde zusammen mit Ihnen die bestmögliche Lösung.

 

Wenn der Erbfall und damit Streitfall eingetreten ist bewahre ich für Sie kühlen Kopf und prüfe, ob und in welchem Umfang Ihre Ansprüche berechtigt sind bzw. die Ansprüche der Gegenseite unberechtigt sind.

 

Für weitere informationen klicken Sie bitte hier auf Erbrecht bzw. auf die Randleiste links.

 

 

Mietrecht

Häufiger Gegenstand meiner anwaltlichen Beratung im Mietrecht sind:

- Mietminderungen
- rückständige Mieten
- Kündigungen
- Räumungsklagen.

 

Auch sonst kommt es immer mal wieder zu diversen Problemen in einem Mietverhältnis

Hier ist anwaltliche Unterstützung gefragt und geboten!

 

Für weitere informationen klicken Sie bitte hier auf Mietrecht bzw. auf die Randleiste links.

 

 

Immobilienrecht

Manche Dinge macht man im Leben nur einmal und diese sind dann auch noch sehr schwerwiegend.

Das betrifft inbesonder auch den Erwerb einer Immobilie, sei es eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.

Haben Sie den notariellen Vertrag erst einmal unterschrieben, ist es zu spät!

 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf Immobilienrecht bzw. die Randleiste links.

 

 

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Mit Strafrecht kann man schneller konfrontiert werde, als man denkt!
 

  • Eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr ist  gem. § 316 StGB strafbar, wenn Sie infolge des Genusses berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, Ihr Fahrzeug im Verkehr sichr zu führen.
     
  • Auch Beleidigungen sind schnell passiert und gem. § 185 StGB strafbar.
     
  • Schließlich, häufig auch im Straßenverkehr, ist eine fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB schnell passiert.


Wenn und wann immer Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen der Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert sind: Sie haben als Betroffener das Recht zu schweigen!

 

Reden sollten Sie  immer zuerst mit Ihrem Rechtsanwalt!

 

Für weitere Details zum Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheide) klicken Sie bitte hier auf Strafrecht und auch Verkehrsrecht bzw. die entsprechenden Links auf der Randleiste links.

 

 


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