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Sind Sie
Wohnungseigentümer oder
Vermieter oder
Mieter?
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Als
Wohnungseigentümer sind Sie in vielfältige Pflichten
gegenüber den anderen Wohnungseigentümern eingebunden.
Nicht immer werden Sie mit dem einverstanden sein, was ein anderer
Wohnungseigentümer im Haus macht, oder mit dem,
was die Wohnungseigentümerversammlung beschließt.
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Viele
Beschlüsse können mit einfacher Stimmenmehrheit, manche auch
einstimmig beschlossen werden!
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Beachten
Sie: Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung müssen
regelmäßig innerhalb von einem Monat seit der Beschlussfassung
beim zuständigen Gericht angefochten werden.
Die Monatsfrist beginnt also nicht erst ab dem Erhalt des
Protokolls der WEG-Versammlung zu laufen.
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Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

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Als
Mieter oder Vermieter sind sie mit den komplexen Regelungen des Wohnungsmietrechts
konfrontiert.
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Von
der Mieterhöhung bis zur Kündigung, es gibt auf diesem
Gebiet fast nichts, was Sie möglicherweise nicht falsch machen
können!
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Eine
rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt erspart Ihnen
unnötigen Ärger und Kosten!
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