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Mit Straf- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
können Sie schneller zu tun haben, als Ihnen lieb ist!
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Ordnungswidrigkeitsrecht
begegnet Ihnen vor allem als Verkehrsteilnehmer.
Einen Bußgeldbescheid
können Sie aber auch zum Beispiel dann erhalten, wenn Sie in der
freien Natur oder in der neuen Fußgängerzone Müll abgekippt haben,
als Gastwirt gegen die Gaststättenverordnung verstoßen haben, und
... und ...und.
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Mit
dem Strafrecht werden Sie entweder als möglicher Zeuge
oder als möglicher Beschuldigter konfrontiert.
Erhalten Sie also eine Ladung zu einer polizeilichen oder
staatsanwaltlichen Vernehmung, so muss Ihnen der vernehmende Beamte zu
Beginn der Vernehmung sagen, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter
einer Straftat vernommen werden sollen.
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Als
Zeuge sind Sie zur Aussage verpflichtet, es sei denn, Sie haben
ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das Verweigerungsrecht haben
Sie insbesondere dann, wenn Sie durch Ihre Aussage sich selbst, Ihre(n)
Verlobte(n), Ihren Ehepartner oder nahe Verwandte belasten
würden.
Sind Sie sich unsicher, so machen Sie zunächst keine Angaben zur
Sache und holen Sie anwaltlichen Rat ein. Gegebenfalls kann Ihr Anwalt auch an Ihrer Zeugenvernehmung als Zeugenbeistand
teilnehmen.
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 | Sind
Sie Beschuldigter, wird Ihnen also eine Straftat vorgeworfen,
so sollten Sie grundsätzlich zunächst keine Angaben zur Sache,
sondern nur zu Ihrer Personen machen. Hier ist es in jedem Fall
sinnvoll, zunächst die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Es
ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Rechtsstaats, dass Sie das
Recht haben, einen Anwalt hinzuzuziehen und sich erst nach
anwaltlicher Beratung zur Sache zu äußern.
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Oft
haben Sie sich aber schon als Beschuldigter zu einer Ihnen
vorgeworfenen Straftat geäußert. Ihre Aussage und/oder das Ergebnis
weiterer Ermittlungen haben dazu geführt, dass davon ausgegangen
wird, dass Sie eine Straftat begangen haben.
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Wird
das Strafverfahren wegen der Geringfügigkeit der Straftat nicht mit
oder ohne Auflage eingestellt, so erhalten Sie entweder einen Strafbefehl
oder eine Anklageschrift mit der Ladung zu einer Hauptverhandlung.
Den Strafbefehl erhalten Sie bei Straftaten geringer Schwere,
die noch mit einer Geldstrafe geahndet werden können.
ACHTUNG: Hier ist Eile geboten, da die Einspruchsfrist
gegen einen Strafbefehl nur zwei Wochen beträgt!
Schalten Sie
umgehend Ihren Rechtsanwalt ein!
Ich lege i.d.R. zur Fristwahrung vorsorglich Einspruch ein und
beantrage Akteneinsicht. Anschließend kläre ich mit
Ihnen anhand der Akte, ob der Strafbefehl berechtigt ist oder
nicht.
Je nach dem Ergebnis der Prüfung wird der Einspruch aufrecht erhalten oder
zurückgenommen. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, so folgt dann
eine Verhandlung bei Gericht, in der Ihr Anwalt Sie als Verteidiger vertritt.
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Kommt
es zu einer Hauptverhandlung, so bereite ich diese mit Ihnen
als Ihr Verteidiger sorgfältig vor. Es ist dann zu prüfen, ob möglicherweise
Entlastungszeugen benannt werden müssen, oder dem Gericht schon vor
der Verhandlung ergänzender Sachverhalt mitgeteilt werden kann, der
zu Ihren Gunsten zu berücksichtigen ist.
Auch dann, wenn Sie die Straftat begangen haben, ist die Aufgabe des Verteidigers, Ihnen eine rechtsstaatliches Gerichtsverfahren zu gewährleisten. Insbesondere ist dann mit Ihnen zu
besprechen, ob und wie Sie sich in der Hauptverhandlung auf die gegen
Sie erhobenen Vorwürfe einlassen.
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Schließlich
können Sie von einem Strafverfahren auch als Nebenkläger betroffen
sein. Als Nebenkläger können Sie an einem Strafverfahren
immer dann teilnehmen, wenn Sie der Verletzte der Straftat,
insbesondere bei Fällen von Sexualdelikten, Beleidigung,
Körperverletzung, Raub sind.
Aufgabe des Rechtsanwalts als Nebenklägervertreter ist es dafür zu
sorgen, dass Ihre Rechte als Verletzte(r) gewahrt werden. In der
Praxis bedeutet dies, dass Ihr Rechtsanwalt ähnliche Verfahrensrechte wie ein
Staatsanwalt hat. Er kann also z. B. beantragen zusätzliche Zeugen zu
laden, nimmt an der Befragung des Angeklagten oder der
Zeugen teil und hält am Ende der Verhandlung neben dem
Staatsanwalt und dem Verteidiger ein Schlussplädoyer. |

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Gleich
ob es somit um
Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen geht, anwaltliche Hilfe ist
erforderlich!
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