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Der Kunde zahlt nicht?  Eile ist geboten!

     Ihr Kunde zahlt nicht und nutzt Sie als billige  Bank? 

 
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Wenn ein Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht zahlt, sollten Sie nicht mehr warten und Ihren Rechtsanwalt mit dem Inkasso bzw. der  Forderungsbeitreibung beauftragen!

In vielen Fällen zahlt der Kunde, wenn er eine Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts erhält.
Haben Sie den Kunden zuvor richtig gemahnt, also mit Fristsetzung, dann ist der Kunde verpflichtet, auch die durch das Mahnschreiben des Rechtsanwalts entstandenen Kosten zu bezahlen!

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Sie sollten grundsätzlich in Ihrem Mahnschreiben eine Frist setzen!

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Zahlt der Kunde nicht, so erledige ich für Sie auch bei "kleinen" Beträgen die Forderungsbeitreibung, indem ich das Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsverfahren durchführe.

Zahlt der Kunde auch dann nicht, so führe ich für Sie im Fall des Widerspruchs oder Einspruchs das Gerichtsverfahren. 
Andernfalls leite ich aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung für Sie ein.
 
Denken Sie daran: Viele säumige Zahler spekulieren darauf, dass Sie wegen eines "kleinen" Betrags nichts unternehmen!

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Beachten Sie: Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht!  

Beantragen Sie kurz vor dem Ablauf der Verjährung noch rechtzeitig einen Mahnbescheid, so wird die Verjährung nicht  unterbrochen, sondern nur gehemmt!

Sie dürfen die Sache also nicht mehr liegen lassen, sondern müssen die weiteren notwendigen rechtlichen Schritte einleiten!

 

Ich stehe Ihnen gegebenenfalls gern zur Verfügung!


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