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Ihr Kunde zahlt nicht und nutzt Sie als
billige Bank?
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Wenn ein Kunde auch nach der zweiten Mahnung nicht zahlt, sollten Sie
nicht mehr warten und Ihren Rechtsanwalt mit dem Inkasso bzw. der Forderungsbeitreibung
beauftragen!
In vielen Fällen zahlt der Kunde, wenn er eine Zahlungsaufforderung
des Rechtsanwalts erhält.
Haben Sie den Kunden zuvor richtig gemahnt, also mit
Fristsetzung, dann ist der Kunde verpflichtet, auch die durch das
Mahnschreiben des Rechtsanwalts entstandenen Kosten zu bezahlen!
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Sie
sollten grundsätzlich in Ihrem Mahnschreiben eine Frist setzen!
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Zahlt der Kunde nicht, so erledige ich für Sie auch bei "kleinen"
Beträgen die Forderungsbeitreibung, indem ich das Mahnbescheids-
und Vollstreckungsbescheidsverfahren durchführe.
Zahlt der Kunde auch dann nicht, so führe ich für Sie im Fall des
Widerspruchs oder Einspruchs das Gerichtsverfahren.
Andernfalls leite ich aus dem Vollstreckungsbescheid die
Zwangsvollstreckung für Sie ein.
Denken Sie daran: Viele säumige Zahler spekulieren darauf, dass Sie
wegen eines "kleinen" Betrags nichts unternehmen!
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 | Beachten
Sie: Eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht!
Beantragen Sie kurz vor dem Ablauf der Verjährung noch rechtzeitig
einen Mahnbescheid, so wird die Verjährung
nicht unterbrochen, sondern nur gehemmt!
Sie dürfen die Sache also nicht mehr liegen lassen, sondern müssen
die weiteren notwendigen rechtlichen Schritte einleiten!
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Ich stehe
Ihnen gegebenenfalls gern zur Verfügung!
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