Immobilienrecht  

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Überaschungen       beim Immobilienkauf? Nein danke!

 

  Sie wollen eine Immobilie erwerben?

 

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Wenn es der Verkäufer eilig hat, angeblich schon andere Interessenten bereitstehen, um das "Schnäppchen" vor Ihnen zu erwerben, ist insbesondere bei Gebrauchtimmobilien Vorsicht geboten!

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Bei Neuerwerbungen ist es schon vorgekommen, dass der Käufer mit noch nicht bezahlten Erschließungskosten in erheblicher Höhe belastet wird, ohne dies vorher gewusst zu haben!

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Beachten Sie: Lassen Sie sich den Kaufvertrag grundsätzlich einige Zeit vor dem Notartermin zur Überprüfung aushändigen!
Sie können diesen dann in Ruhe, gegebenenfalls mit Überprüfung durch einen Rechtsanwalt, lesen.

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Der Notar ist in erster Linie verpflichtet sicherzustellen, dass der Vertrag formell korrekt abgewickelt wird.

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Als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren!

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