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Sie
wollen eine
Immobilie erwerben?
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Wenn
es der Verkäufer eilig hat, angeblich schon andere Interessenten
bereitstehen, um das "Schnäppchen" vor Ihnen zu erwerben,
ist insbesondere bei Gebrauchtimmobilien Vorsicht geboten!
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Bei
Neuerwerbungen ist es schon vorgekommen, dass der Käufer mit noch
nicht bezahlten Erschließungskosten in erheblicher Höhe belastet
wird, ohne dies vorher gewusst zu haben!
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Beachten
Sie: Lassen Sie sich den Kaufvertrag grundsätzlich einige Zeit vor
dem Notartermin zur Überprüfung aushändigen!
Sie können diesen dann in Ruhe, gegebenenfalls mit Überprüfung durch
einen Rechtsanwalt, lesen.
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Der
Notar ist in erster Linie verpflichtet sicherzustellen, dass der
Vertrag formell korrekt abgewickelt wird.
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Als
Rechtsanwalt bin ich verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren!
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