Ist
anwaltlicher Rat teuer?
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Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) geregelt.
Schon bei der ersten persönlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme
kann ich
Ihnen in der Regel sagen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen
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Sie rechtsschutzversichert, so bringen Sie bitte Ihren Versicherungsschein
zu Ihrem Beratungsgespräch mit.
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Die
Überprüfung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist
Teil meiner anwaltlichen Dienstleistung.
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 | Je nach Umfang Ihres
Versicherungsschutzes übernimmt Ihre Versicherung die Gebühren. Im Fall eines
Prozesses bedeutet das, dass Ihre Kosten auch dann übernommen werden,
wenn Sie im Prozess nicht obsiegen sollten. Das betrifft auch die Kosten des Gerichts,
des Gegenanwalts oder z. B. die Kosten eines
Sachverständigengutachtens.
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In
jedem Fall sind die Kosten einer Erstberatung für
Verbraucher durch das RVG, unabhängig
vom Wert der beratenen Sache, auf maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. begrenzt.
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Guter
Rat ist also nicht so teuer, wie Sie vielleicht zunächst gedacht haben.
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Sollten
Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, so sollten Sie
sich den Abschluss einer solchen überlegen.
Generell
gilt, dass der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung darin
liegt, dass Sie Ihr Recht besser durchsetzen können. Selbst in den
Fällen, die zunächst vermeintlich eindeutig für Sie sprechen, kann
der Prozessverlauf dazu führen, dass Sie doch einen erheblichen
Teil der Kosten oder alle Kosten tragen müssen. Hierbei kann es schon
ausreichen, wenn Sie zwar
- materiell - im Recht sind, aber Ihren Rechtsanspruch nicht beweisen
können.
Baustreitigkeiten sowie
Familien- und Erbsachen sind in der Regel nicht versicherbar.
Bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes sollten Sie sich von
einem Versicherungsvertreter oder -makler Ihres Vertrauens beraten
lassen. Sollten Sie dann noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen für
ergänzende Auskünfte zur Verfügung. |

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