Gebühren

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Guter Rat ist nicht teuer!


    Ist anwaltlicher Rat teuer?

 

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Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Schon bei der ersten persönlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme kann ich Ihnen in der Regel sagen, mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen

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Sind Sie rechtsschutzversichert, so bringen Sie bitte Ihren Versicherungsschein zu Ihrem Beratungsgespräch mit.

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Die Überprüfung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist Teil meiner anwaltlichen Dienstleistung.

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Je nach Umfang Ihres Versicherungsschutzes übernimmt Ihre Versicherung die Gebühren.  Im Fall eines Prozesses bedeutet das, dass Ihre Kosten auch dann übernommen werden, wenn Sie im Prozess nicht obsiegen sollten. Das betrifft auch die Kosten des Gerichts, des Gegenanwalts oder z. B. die Kosten eines Sachverständigengutachtens.

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In jedem Fall sind die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher durch das RVG, unabhängig vom Wert der beratenen Sache, auf maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt. begrenzt.

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Guter Rat ist also nicht so teuer, wie Sie vielleicht zunächst gedacht haben.

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Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, so sollten Sie sich den Abschluss einer solchen überlegen.

Generell gilt, dass  der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung darin liegt, dass Sie Ihr Recht besser durchsetzen können. Selbst in den Fällen, die zunächst vermeintlich eindeutig für Sie sprechen, kann der Prozessverlauf dazu führen, dass Sie doch  einen erheblichen Teil der Kosten oder alle Kosten tragen müssen. Hierbei kann es schon ausreichen, wenn Sie zwar
- materiell - im Recht sind, aber Ihren Rechtsanspruch nicht beweisen können.

Baustreitigkeiten sowie Familien- und Erbsachen sind in der Regel nicht versicherbar.

Bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes sollten Sie sich von einem Versicherungsvertreter oder -makler Ihres Vertrauens beraten lassen. Sollten Sie dann noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

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