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Ansonsten
aber gilt: Man kann nicht früh genug daran denken, wer was und wann
erben soll!
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Sie
glauben, mit einem Kauf eines Erbrechttaschenbuchs und einem oft
bekannten Berliner Testament ist alles erledigt?
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Sie
wollen Ihren Ehegatten als Erben einsetzen und dann die gemeinsamen
Kinder?
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Wussten
Sie, dass Ihre Kinder dann grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sind
und der überlebende Ehegatte im Fall eines Pflichtteilsfalls in
erhebliche finanzielle Probleme kommen kann?
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Sie
wollen einer lieben Freundin etwas vererben oder vermachen?
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Kennen
Sie den Unterschied zwischen vererben und vermachen?
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Haben
Sie daran gedacht, dass es durchaus vorkommen kann, dass ein von Ihnen
eingesetzter Erbe vor Ihnen versterben kann?
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Sie
haben die Befürchtung, dass ein eingeheiratetes
Familienmitglied im Fall eines Erbfalls Probleme verursachen könnte?

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Als
Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, mit Ihnen Ihre persönliche
Situation genau zu analysieren, um dann zusammen mit
Ihnen eine maßgeschneiderte Erbfallregelung zu
erarbeiten! |