Erbrecht

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Erbrecht: Wer bekommt was und wann?

 
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Haben Sie nichts zu vererben?

          .........dann klicken Sie auf eine anderer Seite!

 

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Ansonsten aber gilt: Man kann nicht früh genug daran denken, wer was und wann erben soll!

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Sie glauben, mit einem Kauf eines Erbrechttaschenbuchs und einem oft bekannten Berliner Testament ist alles erledigt?

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Sie wollen Ihren Ehegatten als Erben einsetzen und dann die gemeinsamen Kinder?

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Wussten Sie, dass Ihre Kinder dann grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sind und der überlebende Ehegatte im Fall eines Pflichtteilsfalls in erhebliche finanzielle Probleme kommen kann?  

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Sie wollen einer lieben Freundin etwas vererben oder vermachen?

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Kennen Sie den Unterschied zwischen vererben und vermachen?

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Haben Sie daran gedacht, dass es durchaus vorkommen kann, dass ein von Ihnen eingesetzter Erbe vor Ihnen versterben kann?

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Sie haben die Befürchtung, dass  ein eingeheiratetes Familienmitglied im Fall eines Erbfalls Probleme verursachen könnte?

 

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Als Rechtsanwalt ist es meine Aufgabe, mit Ihnen Ihre persönliche Situation  genau zu analysieren, um dann zusammen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Erbfallregelung zu erarbeiten!  

 

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