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Arbeitsrecht

Mein       Rat: Bei Kündigung sofort zum Rechtsanwalt!

 

Sind Sie Arbeitnehmer, dann beachten Sie:

 

Die besten Verträge sind die, die Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrem Rechtsanwalt besprochen haben.

 
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Denken Sie daran: Was einmal festgeschrieben ist, können Sie nachher nur schwer wieder ändern!

In der Bewerbungsphase  können Sie prüfen, ob Ihr potentieller bzw. zukünftiger Arbeitgeber bereit ist zu halten, was er Ihnen verspricht!

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Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag!

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Wenn es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, sei es durch einen Aufhebungsvertrag, sei es durch eine Kündigung, so beachten Sie:

- Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem  

  Rechtsanwalt gesprochen haben!


- Gehen Sie im Zweifelsfall sofort zu Ihrem Rechtsanwalt!

  Aufgrund der Regelung des Kündigungsschutz-

  gesetzes müssen Sie gegen jede Kündigung  

  Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht  erheben!

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Wichtig sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, insbesondere beim Arbeitslosengeld (Sperrzeiten!)


Sind Sie Arbeitgeber, dann beachten Sie:

 

Die besten Verträge sind die, die Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrem Rechtsanwalt besprochen haben.

 
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Auch hier gilt: Was einmal festgeschrieben ist, können Sie nachher nur schwer wieder ändern!

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Ist es notwendig, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen,
so ist  eine Kündigung nicht immer das Mittel der Wahl.
Oft ist zunächst eine Abmahnung erforderlich, manchmal
kann auch eine Versetzung oder eine Aufhebungsverein-  barung sinnvoll sein.

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Denken Sie daran: Eine gut vorbereitete Trennung mit anwaltlicher Beratung spart unnötige Kosten beim Arbeitsgericht, insbesondere teuere Abfindungen!

Haben Sie einen Betriebsrat oder sind Sie Betriebsratsmitglied?

 

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Die besten Konflikte sind die, die entweder gar nicht erst entstehen, oder rechtzeitig entschärft werden können!

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Kooperation ist besser als Konfrontation, aber stets gilt:

Zunächst sollte man wissen, wo man (betriebsverfassungs-) rechtlich steht!

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Als langjähriger ehemaliger Personalleiter stehe ich Ihnen für eine praxisbezogene Beratung zur Verfügung!

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